Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Sie wollen nicht, dass ein familienfremder Berufsbetreuer ihr Vermögen verwaltet oder Entscheidungen über Ihre medizinische Versorgung trifft, wenn Sie das nicht mehr können? Stattdessen soll eine Person Ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe betraut werden? Sie möchten bestimmte Anweisungen für Ihre medizinische Behandlung treffen? Dann fragen Sie uns nach einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Damit können Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorstellungen über den Umgang mit Ihrem Vermögen oder Ihre medizinische Behandlung auch dann beachtet werden, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können.

 

Was wir Sie fragen werden, um sie schnell und richtig beraten zu können bei