Immobilienrecht

Traditionell werden Notare vor allem als Dienstleister im Bereich des Immobilienrechts wahrgenommen. Schon am Beispiel Grund-stücksrecht erkennt man die Vielfalt der notariellen Tätigkeiten. Egal ob Sie einen Kauf- oder Tauschvertrag abschließen, mit der Gemeinde einen Vertrag über Flächen für den Gemeinbedarf schließen, Dienstbarkeiten bestellt werden sollen oder eine Gemeinde einen Erschließungsvertrag für ein neues Baugebiet abschließt - immer dann und in allen anderen Grundstücksangelegenheiten beraten wir Sie gerne.Sie können sich mit allen damit zusammenhängenden Fragen vertrauensvoll an uns wenden. Und sich schon vorab informieren, wenn Sie mehr wissen wollen über:

Kauf und Verkauf von Immobilien

Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen, die damit zusammenhängen. Natürlich erstellen wir für Sie auch den Vertragsentwurf, der die Interessen aller Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigt und Ihnen besten Schutz vor den rechtlichen Gefahren einer Immobilientransaktion bietet. Falls Sie eine Immobilie kaufen, helfen wir Ihnen auch dabei, die grundbuchmäßige Sicherung beizubringen, die Ihr Kreditinstitut zur Voraussetzung für die Auszahlung des Kredits macht. Nach der Beurkundung kümmern wir uns darum, dass der Vertrag so wie vereinbart im Grundbuch vollzogen wird.

Was wir Sie fragen werden, um sie schnell und richtig beraten zu können bei
Kauf und Verkauf von Immobilien.

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Kauf vom Bauträger

Sie wollen eine Wohnung oder ein Haus von einem Bauträger kaufen? Wir informieren Sie über diesen Vertragstyp, bei dem die Pflicht zur Bauleistung mit einem Kaufvertrag kombiniert wird. Wir entwickeln in enger Abstimmung mit den Bauträgern den Kaufvertrag und die weiteren Urkunden wie Baubeschreibung oder Teilungserklärung. Dabei stellen wir sicher, dass der Bauträgervertrag nicht einseitig zugunsten des Verkäufers formuliert wird, sondern dem Gebot der Ausgewogenheit entspricht. Das gilt natürlich auch, wenn ein Entwurf, der nicht von uns gefertigt wurde, beurkundet werden soll.

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